Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Podcasts-Experten („Unternehmer|in“) erstellt digitale Podcast Konzepte, Dienstleistungen, sowie digitale Produkte. Diese Leistungen beinhalten Services wie Recherche & Analyse, Strategie und Konzeption, Design, Entwicklung, Conversion-Optimierung sowie Performance Vermarktung für ihre Vertragspartner. Das Vertragsverhältnis zwischen der Unternehmer|in und dem Vertragspartner („Besteller“) bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung sowie den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung.
Erstellung des vertragsgegenständlichen Werks
1.1 Der Besteller beauftragt die Unternehmer|in mit der Herstellung des vertragsgegenständlichen Werks. Die Unternehmer|in nimmt den Auftrag an. Inhalt und Umfang des Werks bestimmen sich allein nach der von der Unternehmer|in an den Besteller gesandten Auftragsbestätigung. Sämtliche mit Anwendung, Nutzung oder Vermarktung des Werks verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken trägt der Besteller.
1.2 Die Unternehmer|in ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen, bleibt jedoch in jedem Fall alleinige Ansprechpartnerin des Bestellers und ist gegenüber diesem verantwortlich.
1.3 Der Besteller stellt der Unternehmer|in alle zur Erstellung des Werkes notwendigen Daten, Informationen, Vorlagen und Unterlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung. Der Besteller sichert der Unternehmer|in zu, zur Übergabe und Nutzung der Daten, Vorlagen und Unterlagen und der jeweiligen Rechte hieran berechtigt zu sein.
1.4 Der Besteller ist berechtigt, Änderungen, Überarbeitungen und Korrekturen („Korrekturschleifen“) am Entwurf zu verlangen (bis zu zwei), ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung berechnet wird. Entsprechende Wünsche hat der Besteller genau zu bezeichnen und an die Unternehmer|in zu übermitteln. Die Parteien können im Angebot weitere vergütungsfreie Korrekturschleifen vereinbaren.
1.5 Verlangt der Besteller über Ziff. 1.4 hinausgehende Korrekturschleifen, ist die Unternehmer|in hierfür nach Ziff. 3.2 zusätzlich zu vergüten. Die Unternehmer|in wird den Besteller entsprechend vorab informieren.
2. Einräumung von Nutzungsrechten
2.1 Die Unternehmer|in überträgt dem Besteller die Rechte am vertragsgegenständlichen Werk in dem Umfang, in welchem dies zur eigenen Nutzung des Werks entsprechend des Vertragszwecks erforderlich ist. Das Recht zur Bearbeitung des Werks überträgt die Unternehmer|in dem Besteller insoweit, als dies zur Anpassung des Formats oder aus technischen Gründen notwendig ist.
2.2 Die Rechteübertragung nach Ziff. 2.1 ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der Vergütung gem. Ziff. 3.1.
2.3 Die Unternehmer|in behält sich das Recht vor, das vertragsgegenständliche Werk oder Abbildungen hiervon zu Referenz- und Promotionzwecken in allen Bereichen ihres Öffentlichkeitsauftritts (Website, Print, etc.) zu nutzen.
3. Vergütung
3.1 Der Besteller hat für die Herstellung des Werks die in der Zusammenfassung enthaltene und mit der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung zu entrichten.
3.2 Die Unternehmer|in kann für weitere Entwürfe, Änderungen, Korrekturschleifen etc. (Ziff. 1.5) jeweils eine zusätzliche Vergütung verlangen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der aufzuwendenden Arbeitszeit und der jeweils geleisteten Disziplin.
Für die aufgewandte Arbeitszeit wird die Unternehmer|in dem Besteller Rechnung legen. Diese werden vorher abgesprochen und klar kommuniziert.
3.3 Die Parteien können eine von dieser Regelung abweichende Zahlungsweise vereinbaren. Diese ist in den Bestimmungen geregelt.
3.4 Das Media Budget wird durch den Besteller direkt an den Anbieter (Facebook, Google Ad Netzwerke, etc.) transferiert.
4. Verzögerungen, Mitwirkungspflichten und Abnahme des Kunden
4.1. Die Unternehmer|in ist zur Aufnahme der Arbeiten zur Herstellung des vertragsgegenständlichen Werks erst verpflichtet, sobald sie die vom Besteller zu leistende Anzahlung (Ziff. 3.3) erhalten hat, es sei denn es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
4.2. Sollte der Kunde die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Daten, Inhalte oder sonstigen Informationen nicht fristgerecht oder unvollständig an den Dienstleister übermitteln, kann dies zu Verzögerungen im gesamten Verlauf der Dienstleistung oder zu einer Beeinträchtigung der Qualität der Dienstleistung führen.
4.3. Ist die Unternehmer|in zur Herstellung des Werks oder zur Vornahme von Korrekturschleifen auf die Mitwirkung des Bestellers angewiesen, insbesondere auf die Lieferung von Material oder zur Verfügung zu stellenden Daten, Informationen, Vorlagen und Unterlagen, ist die Unternehmer|in zur Herstellung des Werks erst nach Vornahme der jeweiligen Mitwirkungshandlung verpflichtet. Die vereinbarte Leistungszeit verlängert sich entsprechend.
4.4. Wird während der Herstellung die Mitwirkung des Bestellers notwendig, ist die Unternehmer|in berechtigt, die Herstellung um die Dauer des Zuwartens auf die ordnungsgemäße Vornahme der Mitwirkungshandlung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist zu verlängern.
4.5. Die Unternehmer|in übersendet die endgültige Version des Werks zur Abnahme spätestens zum Ablauf des in der Projektplanung vereinbarten Bearbeitungszeitraums an den Besteller. Bei Verzögerungen, welche die Unternehmer|in nicht zu vertreten hat, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist einzuräumen.
4.6. Im Übrigen ist die Unternehmer|in in der Einteilung und Gestaltung der Leistungszeit frei.
4.7. In Fällen, in denen die Verzögerung oder Beeinträchtigung der Qualität der Dienstleistung auf das Versäumnis des Kunden zurückzuführen ist, bleibt der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen. Eine Kürzung der Rechnung aufgrund solcher Verzögerungen oder Beeinträchtigungen ist ausgeschlossen.
4.8. Unabhängig von den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen wird die monatliche Pauschale, sofern vereinbart, auch bei Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht wurden, in voller Höhe in Rechnung gestellt.
4.9. Die Fälligkeit der gesamten Vergütung gem. Ziff. 3.3 nach Abnahme des Werkes ist unabhängig von den vorherigen Punkten gegeben.
5. Geheimhaltung
Die Unternehmer|in wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Informationen über das Geschäft und den Betrieb des Bestellers streng vertraulich behandeln und diese ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung nutzen. Dies gilt nicht für allgemeine, aus öffentlichen Quellen stammende Informationen, bei gesetzlicher oder hoheitlicher Verpflichtung zur Offenlegung, gegenüber zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteter Personen oder insoweit der Besteller der Weitergabe der Informationen zugestimmt hat.
6. Haftung
6.1 Die Unternehmer|in haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden der Unternehmer|in beruhen. Bei leicht fahrlässig verursachter Verletzung der Hauptpflichten des Vertrags (Ziff. 1.1) haftet die Unternehmer|in der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Für alle übrigen Schäden ist die Haftung der Unternehmer|in auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.2 Verletzungen seitens gesetzlicher Vertreter der Unternehmer|in oder solcher Personen, deren sich die Unternehmer|in zur Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag bedient, stehen Verletzungen seitens der Unternehmer|in gleich. Im Übrigen ist die Haftung der Unternehmer|in für Rechtsverletzungen Dritter ausgeschlossen; dies gilt insbesondere dann, wenn solche Rechtsverletzungen den von der Unternehmer|in verwendeten Materialien (Bilder, Inhalte, etc.) zugrunde liegen.
6.3 Die Unternehmer|in haftet nicht für Schäden, die auf eine mangelhafte Qualität des vom Besteller gelieferten Materials zurückzuführen sind. Gleiches gilt, wenn die vom Besteller gelieferten Materialien nicht unter Verstoß gegen geltendes Recht verwendet werden können.
6.4 Die Haftung der Unternehmer|in ist ausgeschlossen für solche zur Herstellung des Werks verwendeten Materialien wie Bilder, Texte, etc., die lediglich als Platzhalter oder zu Illustrationszwecken dienen, nicht aber von der Unternehmer|in selbst erstellt worden sind. Der Besteller ist selbst verantwortlich und verpflichtet, entsprechende Rechte an diesen Materialen einzuholen, wenn er diese nutzen möchte.
7. Kündigung
7.1 Beide Parteien haben das Recht, diesen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. In den ersten drei Monaten der monatlichen Betreuung ist die Kündigung aufgrund der hohen Vorarbeit durch Strategiekonzeption und -umsetzung seitens des Bestellers ausgeschlossen.
7.2 Der Vertrag verlängert sich nach dem vereinbarten Leistungszeitraum um jeweils die selbe Dauer. Dieser kann jedoch mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
7.3 Sollte der Besteller die Zahlung für die Einrichtungsgebühr (Ziff. 3.3) oder für Mehraufwand (Ziff. 3.5) nicht rechtzeitig leisten oder die in Ziff. 4.3 bzw. 4.4 bezeichneten Mitwirkungshandlungen nicht vornehmen und die Unternehmer|in den Vertrag aus diesen Gründen kündigen, so ist seitens der Unternehmer|in eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit, insbesondere auch innerhalb der ersten drei Monate, möglich.
7.4 Das Recht jeder Partei, bei Verletzung des Vertrages durch die andere Partei vom Vertrag zurückzutreten und Rückerstattung der bisher erbrachten Leistungsteile zu verlangen, bleibt von den Ziff. 7.1 bis 7.2 unberührt.
7.7 Kündigung und Rücktritt bedürfen der Schriftform.
8. Reisekosten
Reisekosten, die aufgrund von Tätigkeiten für den Besteller entstehen, werden nach Beleg abgerechnet.
9. Verwaltung des Media Budgets
Bei Verwaltung des Media Budgets fällt eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 5% des bestellten Media Gesamtbudgets an. Diese entfallen bei reinen Social Media Ads z.B. für Podcasts die kein direktes Ziel der Kundenakquise sind. Retargeting ist davon ausgeschlossen.
10. Verwendete Tools und Dienste
Die Unternehmer|in arbeitet bei der Erstellung und Vermarktung der Podcastfolgen mit verschiedenen Tools und Diensten. Diese können, sind jedoch nicht beschränkt auf, Audio-Bearbeitungssoftware, Social-Media-Management-Plattformen, Content-Erstellungs-Tools und Kommunikationskanäle umfassen. Die Auswahl der Tools erfolgt nach bestem Wissen und basiert auf den individuellen Anforderungen des Projekts.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die verwendeten Tools und Dienste je nach Bedarf anzupassen oder zu ändern, um sicherzustellen, dass die bestmögliche Qualität und Effizienz gewährleistet sind.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien München.
11.2 Im Zweifel gehen die Vereinbarungen zwischen den Parteien, die in der Auftragsbestätigung festgelegt sind, diesen AGB vor.
© Podcasts-Experten, Januar 2023